Ab Mitte 2025 gilt für Websites und Apps eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Was für öffentliche Einrichtungen schon länger vorgeschrieben ist, wird auch für privatwirtschaftliche Unternehmen Pflicht: Barrierefreiheit.
Im Juni nächsten Jahres tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Aber keine Sorge: Entgegen manchen Veröffentlichungen in den letzten Wochen sind Handwerksbetriebe nur in Ausnahmefällen betroffen bzw. haben aktuellen Handlungsbedarf. Das BFSG soll Verbraucher und Nutzer mit Behinderungen in ihrem Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft stärken. Es sieht vor, dass ab 28. Juni 2025 bei Produkten (wie Computer, Tablets, Handys), Dienstleistungen (z.B. im Personenverkehr, in der Telefonie sowie im Messaging) sowie Websites (Webshops, Kontaktformulare sowie Terminbuchungssysteme) sichergestellt sein muss, dass diese barrierefrei gestaltet sind. Handwerksbetriebe könnten konkret betroffen sein, wenn sie „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ gegenüber Endverbrauchern anbieten. Damit sind B2C-Onlineshops und sonstige Dienstleistungen, die von Verbrauchern online gebucht und gezahlt werden können, gemeint. Grundsätzlich ausgenommen sind private Angebote im betrieblichen Geschäftsverkehr (B2B-Bereich). Und für Handwerksbetriebe wichtig: Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt, sind ebenfalls von den neuen Vorschriften ausgenommen. Zudem können Handwerksbetriebe von den Vorgaben befreit werden, wenn die Einhaltung der Anforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellt. In solchen Fällen muss eine Bewertung zum BFSG erfolgen, die dokumentiert und der zuständigen Marktüberwachungsbehörde gemeldet werden muss. Um den Kleinstunternehmen die Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leitlinien erstellt. Sie bereiten die wichtigsten Themen aus dem BFSG verständlich auf und erläutern sie anhand von praktischen Beispielen.
Download:
> Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (PDF)