Die Bundesregierung bietet Bildungsteilnehmern im Rahmen verschiedener Förderprogramme seit vielen Jahren finanzielle Unterstützung, darunter auch im Weiterbildungs- und im Aufstiegsstipendium. Im Gleichklang zur Erhöhung der BAföG-Sätze für Studierende wurden nun auch die Fördersätze in diesen beiden vom Bundesbildungsministerium finanzierten Programmen erhöht.
Im Weiterbildungsstipendium werden die Fördersätze ab dem 1. Januar 2025 auf insgesamt bis zu 9.135 Euro (bislang 8.700 Euro), verteilt auf drei Förderjahre, erhöht. Der Eigenanteil bleibt weiterhin bei 10 Prozent. Die Förderpauschalen im Aufstiegsstipendium wurden zum 1. September 2024 auf jährlich 3.045 Euro (für Teilzeit-Studierende) bzw. monatlich 992 Euro (für Vollzeit-Studierende) angehoben. Somit erhalten im Weiterbildungsstipendium alle von der zuständigen Handwerkskammer noch geförderten sowie neu in das Programm aufgenommene Stipendiaten um 5 Prozent höhere Zuschüsse für die Kosten von fachlichen oder berufsübergreifenden Weiterbildungen.
- Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an talentierte und leistungsbereite Fachkräfte unter 25 Jahren, die bereits ihre berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Sie können damit bis zu drei Jahre fachliche oder fachübergreifende Weiterbildungen (z. B. Meister- oder Technikerausbildung) finanzieren.
> Nähere Informationen - Das Aufstiegsstipendium soll es engagierten Fachkräften mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung finanziell ermöglichen, ein Studium an einer Hochschule zu beginnen.
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