Der Fachverband als Tarif- und Sozialpartner


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Die Fachverband Tischler NRW vertritt die gemeinsamen tarif- und sozialpolitischen Interessen seiner Mitgliedsunternehmen. Selbstbestimmt und unabhängig von staatlicher Einflussnahme verhandelt er mit den zuständigen Arbeitnehmerorganisationen über die Gestaltung der Tarifpolitik und die Weiterentwicklung des Tarifrechts. Beim Abschluss von Flächentarifverträgen ist Hauptziel, die Wettbewerbskraft der Betriebe durch Kostenstabilisierung zu stärken.
Aus diesem Grunde bemüht sich der Fachverband, maßvolle Lohn- und Gehaltstarife sowie eine Flexibilisierung der Arbeitszeit und anderer Arbeitsbedingungen zu erreichen.

Mitgliedsbetriebe erhalten von ihrer Arbeitgeberorganisation die Texte aller Tarifverträge, Erläuterungen zum Tarifwerk, Formulare für die betriebliche Praxis und aktuelle Informationen. Der Verband berät in Fragen des Arbeits- und Tarifrechts. Zudem übernimmt er für Mitgliedsbetriebe die Prozessvertretung vor dem Landes- und Bundesarbeitsgericht.
 

Aktuell gültige Tarifverträge

NEU: Zusammenfassung der Ergebnisse
zum Tarifabschluss im nordwestdeutschen Tischlerhandwerk 2025/26
NEU: Entgelttabelle zum Entgeltrahmentarifvertrag für Beschäftigte und Auszubildende
Gültig ab 1. Dezember 2024
NEU: Urlaubstabelle - Regelung zu Ziffer 73. des Manteltarifvertrags
Gültig ab 1. Januar 2025
Entgeltrahmentarifvertrag für gewerbliche, kaufmännische und technische Beschäftigte sowie Meister
Manteltarifvertrag für das Tischlerhandwerk in Nordwestdeutschland
Tarifvertrag für gewerbliche, kaufmännische und technische Auszubildende
Tarifvertrag Sonderzahlung
Tarifvertrag zur Altersversorgung
Tarifvertrag - Einstiegsqualifizierung zur Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis
Tarifvertrag zur Überlassung von Arbeitnehmern
Tarifvertrag zum Ausgleich von Rentenabschlägen (2019)

Ansprechpartnerin

Mona Femmer
Syndikusrechtsanwältin
Rechtsberatung

T.   +49 (0)231 / 91 20 10-41
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