Alternative Betreuung - Grundschulung Teil 1 BGHM-Unternehmerschulung Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 (UNUN11)23NW 0100d
Zielgruppe |
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Unternehmerinnen und Unternehmer von Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten |
Ziele |
Teilnehmende sind in der Lage, den Nutzen des Arbeitsschutzes für ihren Betrieb zu erkennen sowie ihre wichtige Organisations- und Führungsaufgabe umfassend wahrzunehmen. Sie verbessern aktiv und kontinuierlich den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb. Ihr Bewusstsein für das betriebliche Gefährdungspotenzial wird geschärft, Sie nutzen dazu die Erkenntnisse aus der selbst durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Sie erkennen anlassbezogenen externen Betreuungsbedarf und leiten die notwendige Beauftragung ein. Hinweis: Die Teilnahme an diesem Seminar berechtigt noch nicht zur Wahl des Alternativen Betreuungsmodells. Erforderlich sind noch die Ausbildungsstufe 2 und ein Abschlussgespräch (siehe Anmerkungen). |
Inhalt |
- Rechtliche Grundlagen - Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 - BGHM als Partnerin im Arbeitsschutz - Dienstleistungen der BGHM - Mögliche Betreuungsanlässe – Beratung durch externe Partnerinnen und externe Partner - Verantwortung als Unternehmerin und Unternehmer sowie Rechtsfolgen - Organisation des Arbeitsschutzes - Gefährdungsbeurteilung - meineBGHM - Gefährdungsbeurteilung Online - Beratungs- und Serviceangebote der Fachverbände |
Leitung |
Referenten der BGHM und des Fachverbandes des Tischlerhandwerks Nordrhein-Westfalen |
Interne Bemerkung |
max. 25 Personen |
Dauer |
1 Tag |
Ort |
51467 Bergisch Gladbach |
Termininfo |
10. August 2023 |
Uhrzeit |
08:45 - 16:45 Uhr |
Gebühren (sofern nicht anders angegeben immer zzgl. MwSt.) |
Bemerkung für Mitglieder: Teilnahmegebühren und ggfs. Reisekosten werden von der BGHM getragen. Eventuell anfallende Stornogebühren sind vom Teilnehmenden zu übernehmen. |
Anmerkungen |
Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" verpflichtet alle Unternehmen zur Bestellung einer ausgebildeten Sicherheitsfachkraft (SiFa). Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können davon durch Teilnahme am Alternativen Betreuungsmodell der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) abweichen. Nachdem Unternehmer die Qualifizierung zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben, können sie ihren Betrieb sicherheitstechnisch eigenständig betreuen und über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden.An den Teil 1 schließt noch ein Teil 2 an, der in Form eines zweitägigen Präsenzlehrgangs oder eines Online-Seminars absolviert werden kann. Die Entscheidung, wie es für Sie weitergeht, treffen Sie im Teil 1. Nach Anfertigung der Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb erfolgt ein Abschlussgespräch mit Beratung durch die BGHM. Bei positivem Ausgang wird die Berechtigung zur „Alternativen Betreuung“ durch ein Zertifikat bestätigt. |
Anmeldung |