Alternative Betreuung - BGHM-Unternehmerfortbildung Baustellen und Baustellenorganisation (UNUN53)23NW 0101c
Zielgruppe |
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Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte von Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten, die die Qualifikation zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben |
Ziele |
Die Teilnahme an diesem Seminar hilft Ihnen, Ihre speziellen organisatorischen Anforderungen zum Arbeitsschutz auf Bau- und Montagestellen erkennen und diese systematisch in der vorlaufenden Planung umsetzen. Teilnehmende erfüllen die Fortbildungsverpflichtung in der Alternativen Betreuung (im Abstand von höchstens fünf Jahren). |
Inhalt |
Auf Bau- und Montagestellen sind nach wie vor die höchsten Unfalllasten zu verzeichnen. Aufgrund der ständig wechselnden Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sind besondere Anforderungen an einen sicheren und geplanten Bau- und Montageablauf gestellt. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind die verantwortlichen Unternehmerinnen und Unternehmer regelmäßig mit einer Vielzahl von Aufgaben zum Arbeitsschutz konfrontiert. Damit der sichere und reibungslose Bauablauf gewährleistet werden kann, müssen die geplanten Schutzmaßnahmen kontrolliert und bei Bedarf kontinuierlich an die veränderte Baustellensituation angepasst werden. - Erfahrungsaustausch - Aktuelle Informationen zur Alternativen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 - Arbeitsschutz im Betrieb organisieren (ASO) – Praxishilfen zur Dokumentation - Arbeitsschutz auf Baustellen organisieren und Maßnahmen umsetzen - Beratungs- und Serviceangebote der Fachverbände |
Leitung |
Referenten der BGHM und des Fachverbandes des Tischlerhandwerks Nordrhein-Westfalen |
Interne Bemerkung |
max. 25 Personen |
Dauer |
1 Tag |
Ort |
41065 Mönchengladbach |
Termininfo |
19. September 2023 |
Uhrzeit |
08:45 - 16:00 Uhr |
Gebühren (sofern nicht anders angegeben immer zzgl. MwSt.) |
Bemerkung für Mitglieder: Teilnahmegebühren und ggfs. Reisekosten werden von der BGHM getragen. Eventuell anfallende Stornogebühren sind vom Teilnehmenden zu übernehmen.
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Anmerkungen |
Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" verpflichtet alle Unternehmen zur Bestellung einer ausgebildeten Sicherheitsfachkraft (SiFa). Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können davon durch Teilnahme am Alternativen Betreuungsmodell der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) abweichen. Nachdem Unternehmerinnen und Unternehmer die Qualifizierung zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben, können sie ihren Betrieb sicherheitstechnisch eigenständig betreuen und über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden. |
Anmeldung |