Gute Ausbildung sichtbar machen


Seit dem Jahr 2014 wird das Siegel TOP-Ausbildungsbetrieb an Tischlereien in NRW verliehen. Nach erfolgreichen zehn Jahren war es 2024 Zeit, die Kriterien und Inhalte des Qualitätssiegels weiterzuentwickeln und das Siegel noch sichtbarer und transparenter für Betriebe und Auszubildende zu gestalten. Mit dem Siegel können Innungsbetriebe in NRW deutlich machen, dass sie sich für eine qualifizierte Ausbildung stark machen.

Bei einer Beantragung des Siegels müssen Betriebe über eine Selbstauskunft angeben, ob sie die betrieblichen Voraussetzungen als „TOP-Ausbildungsbetrieb“ erfüllen. Nach abschließender Prüfung durch die jeweilige Innung erfolgt dann die Vergabe durch den Fachverband. Die Kriterien wurden bei der Modernisierung des Siegels erweitert und präzisiert: Welche Voraussetzungen bringen Ausbilder und Ausbilderinnen mit? Wie sind die betrieblichen und technischen Voraussetzungen? Wie ist die Ausbildungshistorie? Welche organisatorischen Voraussetzungen und Unterstützungen bietet der Ausbildungsbetrieb? Diese Fragen und weitere Kriterien werden mittels eines Erhebungsbogens in Form eines Punktesystems abgefragt.

Die Betriebe müssen daher nicht alle aufgeführten Kriterien erfüllen, sondern vielmehr durch einzelne Aspekte eine bestimmte Mindestpunktzahl erreichen. Verpflichtend sind dabei nur zwei Kriterien: Zum einen muss der Betrieb innerhalb der vergangenen fünf Jahre ausgebildet haben und zum anderen müssen Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragte mindestens alle drei Jahre an einer ausbildungsrelevanten Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, beispielsweise an der Berufsbildungstagung, an speziellen Webinaren oder an Tagesseminaren. Für Neuanträge ist das TOP-Ausbildungssiegel ab 2024 kostenpflichtig. Für die dreijährige Nutzung wird eine Gebühr von 150 € erhoben. Dieser Betrag wird angerechnet, wenn Qualifizierungsangebote vom Fachverband wahrgenommen werden.

  • Stärkung der „Marke“ Top-Ausbildungsbetrieb als Qualitätssiegel
  • Steigerung der Ausbildungsqualität durch stärkere Einbindung und Unterstützung von Innung und Betrieben
  • Steigerung der Transparenz der Siegelkriterien für Betriebe und Azubis
  • Der Fragebogen zur Selbstauskunft wurde angepasst, es werden verschieden Kriterien nach einem Punktesystem abgefragt.
  • Das Siegel ist nicht mehr nur ein Jahr, sondern drei Jahre gültig, danach muss wie bisher ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
  • Bestandteil des Top-Ausbildungssystems ist ein Qualifizierungsangebot durch den Fachverband zur Verbesserung der Ausbildungsqualität.
  • Es werden zusätzliche Marketingmaßnahmen auf den Webseiten vom Fachverband eingerichtet.
  • Das Siegel wird für Neuanträge ab 2024 kostenpflichtig. Für die dreijährige Nutzung wird eine Gebühr von 150 € erhoben. Dieser Betrag wird angerechnet, wenn Qualifizierungsangebote vom Fachverband wahrgenommen werden.

Für das Jahr 2024 besteht eine Übergangsregelung für Betriebe, die bereits das Siegel führen. Wie bereits in der Vergangenheit, kann die Verlängerung des Siegels kostenfrei beantragt werden. Ab 2025 gelten dann die neuen Kriterien auch für diese Betriebe. Diese erhalten dann rechtzeitig Informationen und Unterstützung, um die Verlängerungsanträge zu stellen.

Das Verfahren bleibt unverändert:

  • Durch den Betrieb wird das TOP-Ausbildungssiegel beim Verband beantragt.
  • Der Betrieb erhält einen Fragebogen zur Selbstauskunft.
  • Der ausgefüllte Evaluierungsbogen wird abschließend durch die jeweilige Innung geprüft.

Downloads

Antrag für das Siegel TOP-Ausbildungsbetrieb
Selbstauskunft

Ansprechpartnerin

Cemile Bühlbäcker
Berufliche Bildung
Unternehmensberaterin
Gesundheitsmanagement

T.   +49 (0)231 / 91 20 10-42
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