Alternative Betreuung - BGHM-Unternehmerfortbildung Gefährdungsbeurteilung in klein- und mittelständischen Betrieben (UNUN60)

Zielgruppe
Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte von Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten, die die Qualifikation zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben. Zum Seminar muss eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung für das Unternehmen vorliegen.
Ziele
Betriebliche Prozesse und Tätigkeiten unterliegen einem ständigen Wandel, der auch mit veränderten Gefährdungen und Belastungen für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie ihre Beschäftigten einhergeht. Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig an Veränderungen angepasst und auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten werden. Im Seminar erhalten Sie aktuelle Informationen zu branchenspezifischen Gefährdungen und Belastungen und verbessern so aktiv den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen. Teilnehmende erfüllen die Fortbildungsverpflichtung in der Alternativen Betreuung (im Abstand von höchstens fünf Jahren).
Inhalt
Unternehmerinnen und Unternehmer in der Alternativen Betreuung erhalten in diesem Seminar wertvolle Impulse und Hilfestellungen, ihre Gefährdungsbeurteilung an aktuelle Entwicklungen anzupassen sowie ihre Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen und umzusetzen.
- Vorstellung / Einführung in das Seminar
- Erfahrungsaustausch
- Gefährdungsbeurteilung: Grundlagen und Wiederholung / Neue Dokumente und Begriffe / Online-Tools
- Gefährdungen, Einwirkungen und Belastungen branchenbezogen oder branchenübergreifend ermitteln, beurteilen sowie wirksame Maßnahmen ableiten
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Beratungs- und Serviceangebote der Fachverbände
Leitung
Referenten der BGHM und des Fachverbandes des Tischlerhandwerks Nordrhein-Westfalen
Teilnehmerzahl
8 - 25 Personen
Dauer
1 Tag
Ort
59269 Beckum
Termininfo
04. Juni 2024
Uhrzeit
08:45 - 16:00 Uhr
Seminarnummer
24NW 0103c
Gebühren (sofern nicht anders angegeben immer zzgl. MwSt.)
Anmerkungen
Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" verpflichtet alle Unternehmen zur Bestellung einer ausgebildeten Sicherheitsfachkraft (SiFa). Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können davon durch Teilnahme am Alternativen Betreuungsmodell der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) abweichen. Nachdem Unternehmerinnen und Unternehmer die Qualifizierung zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben, können sie ihren Betrieb sicherheitstechnisch eigenständig betreuen und über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung dient als Weiterbildungsnachweis für das Siegel „TOP Ausbildungsbetrieb".
Anmeldung (Storno)
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