Ausbildungsqualität sichtbar machen

Qualitätsoffensive für die Ausbildung: Mit dem Siegel „TOP Ausbildungsbetrieb“ können Tischlereien in NRW ab sofort deutlich machen, dass sie sich für einequalifizierte Ausbildung stark machen. Das Siegel ist neben dem neugestalteten Berichtsheft, dem digitalen Tischlertest und Schulungen für Gesellen einer von mehreren Bausteinen, welche die Ausbildungsinitiative des Fachverbandes auf den Weg gebracht hat.
Selbstauskunft zu Anforderungen
Über eine Selbstauskunft können Betriebe das Siegel beim Fachverband beantragen – verliehen wird es dann durch die jeweilige Innung. Zu den Kriterien, die ein Betrieb erfüllen muss, gehören unter anderem, dass der Anteil an Auszubildenden in einem Betrieb unter 50 Prozent liegen muss. Zudem sollten die Betriebsangehörigen auf dem neuesten Stand der Unfallverhütungsvorschriften sein. Mit dem Ausbildungsvertrag muss dem Lehrling der Ausbildungsrahmenplan bzw. ein betrieblicher Ausbildungsplan ausgehändigt werden, der auch eingehalten werden muss. Die Berichtshefte müssen monatlich durch den Ausbilder kontrolliert werden. Ebenso müssen die tariflichen Regelungen für Auszubildende angewendet werden.
Im Betrieb müssen zudem Standardmaschinen mit aktuellen Sicherheitsvorrichtungen vorhanden sein. Zu diesen gehören eine Formatkreissäge/Kreissäge, Abrichte und Dickenhobel, eine Tischfräse, Schleifmaschinen sowie eine Langloch- und Ständerbohrmaschine – ersatzweise auch ein CNC-Bearbeitungszentrum. Ebenso muss ein Oberflächenbereich in Form eines Spritzstandes oder eines Lackierraumes vorhanden sein. Dem Auszubildenden sollte außerdem immer ein separater Arbeitsplatz mit eigenen Werkzeugen zur Verfügung stehen.
Betrieben, die diese Anforderungen an das Ausbildungssiegel nicht voll erfüllen können, steht der Fachverband unterstützend zur Seite. Ein möglicher Weg sind beispielsweise Ausbildungskooperationen zwischen einzelnen Betrieben.
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Ansprechpartnerin
Cemile Bühlbäcker M.A.
Organisationspsychologin
Berufliche Bildung
