Ausbildung im Fensterbau - betriebliche Ausbildungspläne
Können alle Tischler- und Schreinerbetriebe nach der aktuellen Ausbildungsordnung ausbilden?
Vor allem Fensterbauer tun sich häufig schwer, wenn es um die betriebliche Ausbildung geht. Dabei hatte Tischler Schreiner Deutschland auch diesen speziellen und für die Branche elementaren Geschäftsbereich im Blick, als die Ausbildungsordnung zusammen mit den Sozialpartnern vor etwa 20 Jahren umfassend überarbeitet wurde. In den vergangenen Jahren hat die Innungsorganisation die wichige Rechtsgrundlage nochmals intensiv geprüft und festgestellt: "Unsere Ausbildungsordnung ist inhaltlich immer noch stimmig", wie Arne Bretschneider, Abteilungsleiter für Berufsbildung bei Tischler Schreiner Deutschland, erklärt. "Allerdings mussten wir auch erkennen, dass offensichtlich zahlreiche wichtige Erläuterungen bei vielen Betrieben nicht angekommen sind."
Um diese Defizite aufzuarbeiten, sei es notwendig gewesen, den Ausbildungsbetrieben geeignete Unterstützung bei der Planung der Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Mit der seit 2011 bestehenden Initiative "Qualität in der Ausbildung" verfügten die Betriebe zwar bereits über eine ganze Reihe von Informationen und Dokumenten, um die Ausbildung vom Praktikum bis zur Gesellenprüfung qualitativ gut zu strukturieren. "Eine strukturierte und rechtssichere Umsetzung der im Ausbildungsrahmenplan festgelegten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, boten diese Unterlagen bisher noch nicht", erklärt Bretschneider. Aus diesem Grund hat Tischler Schreiner Deutschland gemeinsam mit verschiedenen Ausbildungsbetrieben betriebliche Ausbildungspläne erstellt, die folgende Inhalte abbilden:
- Holzfensterbau,
- Kunststofffensterbau (mit Holzfenstern),
- Möbelbau,
- Möbelbau (mit ÜLU-Grundkurs Tischler) und
- Möbelbau (mit BGJ/Fachklasse 1. Ausbildungsjahr).
"In den Mustern für den betrieblichen Ausbildungsrahmenplan werden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Ausbildungsrahmenplan der Verordnung eins zu eins auf die Gegebenheiten des Ausbildungsbetriebes umgesetzt", erläutert Bretschneider, denn die Pläne enthalten sowohl die rechtlich vorgegebenen Teile des Ausbildungsberufsbildes als auch die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte. "Mit diesen Plänen, die bei Bedarf noch individuell angepasst werden können, sind auch alle Tischler- und Schreinerbetriebe mit speziellen Geschäftsbereichen in der Lage auszubilden", sagt Bretschneider.