Alternative Betreuung - Grundschulung Teil 1 BGHM-Unternehmerschulung Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 (UNUN11)

Zielgruppe
Unternehmerinnen und Unternehmer von Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten
Ziele
Teilnehmende sind in der Lage, den Nutzen des Arbeitsschutzes für ihren Betrieb zu erkennen sowie ihre wichtige Organisations- und Führungsaufgabe umfassend wahrzunehmen. Sie verbessern aktiv und kontinuierlich den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb. Ihr Bewusstsein für das betriebliche Gefährdungspotenzial wird geschärft, Sie nutzen dazu die Erkenntnisse aus der selbst durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Sie erkennen anlassbezogenen externen Betreuungsbedarf und leiten die notwendige Beauftragung ein. Hinweis: Die Teilnahme an diesem Seminar berechtigt noch nicht zur Wahl des Alternativen Betreuungsmodells. Erforderlich sind noch die Ausbildungsstufe 2 und ein Abschlussgespräch (siehe Anmerkungen).
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen - Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2
- BGHM als Partnerin im Arbeitsschutz
- Dienstleistungen der BGHM
- Mögliche Betreuungsanlässe – Beratung durch externe Partnerinnen und externe Partner
- Verantwortung als Unternehmerin und Unternehmer sowie Rechtsfolgen
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Gefährdungsbeurteilung
- meineBGHM - Gefährdungsbeurteilung Online
- Beratungs- und Serviceangebote der Fachverbände
Leitung
Referenten der BGHM und des Fachverbandes des Tischlerhandwerks Nordrhein-Westfalen
Teilnehmerzahl
8 - 25 Personen
Dauer
1 Tag
Ort
44137 Dortmund
Termininfo
07. November 2024
Uhrzeit
08:45 - 16:45 Uhr
Seminarnummer
24NW 0102d
Gebühren (sofern nicht anders angegeben immer zzgl. MwSt.)
Anmerkungen
Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" verpflichtet alle Unternehmen zur Bestellung einer ausgebildeten Sicherheitsfachkraft (SiFa). Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können davon durch Teilnahme am Alternativen Betreuungsmodell der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) abweichen. Nachdem Unternehmer die Qualifizierung zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben, können sie ihren Betrieb sicherheitstechnisch eigenständig betreuen und über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden. An den Teil 1 schließt noch ein Teil 2 an, der in Form eines zweitägigen Präsenzlehrgangs oder eines Online-Seminars absolviert werden kann. Die Entscheidung, wie es für Sie weitergeht, treffen Sie im Teil 1. Nach Anfertigung der Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb erfolgt ein Abschlussgespräch mit Beratung durch die BGHM. Bei positivem Ausgang wird die Berechtigung zur „Alternativen Betreuung“ durch ein Zertifikat bestätigt. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung dient als Weiterbildungsnachweis für das Siegel „TOP Ausbildungsbetrieb".
Anmeldung
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Einverständnis zu Foto- und Filmaufzeichnungen

Die Veranstaltung wird gegebenenfalls fotografisch und filmisch begleitet. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie Ihr Einverständnis, dass der Fachverband des Tischlerhandwerks Nordrhein-Westfalen das Webinar z.B. für Dokumentationszwecke und Tätigkeitsnachweise gegenüber Dritten (z.B. Fördermittelgeber) aufzeichnet. Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie jederzeit widersprechen.

Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten

Der Fachverband verarbeitet die von Ihnen mit der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten Name, Vorname, Titel und Organisation bzw. Betrieb zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses, das den anderen Teilnehmern mit den Tagungsunterlagen zugänglich gemacht wird.

Information zur Datenerhebung gemäß Art. 13 DSGVO

Die Anfertigung von Bild- und Videomaterial beruht auf ihrem Einverständnis nach Art. 6 Abs. 1a DSGVO iVm § 22 S. 1 KUrhG. Sie haben das Recht, der Verwendung dieser Daten zum Zweck der Veröffentlichung zu widersprechen.

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Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

ACHTUNG, wichtiger Hinweis!

Ihre Anmeldung auf diesem Wege wird automatisiert verarbeitet. Nach Absendung dieses Formulars erhalten Sie eine maschinell erstellte Buchungsbestätigung. Aufgrund eines vorübergehenden technischen Problems kann es aber trotzdem sein, dass Ihre Anmeldung die zuständige bearbeitende Stelle beim Fachverband Tischler NRW nicht erreicht. Wir haben daher folgende Bitte:
Sollten Sie bis spätestens 14 Tage vor der gebuchten Veranstaltung
keine ausdrückliche Teilnahmebestätigung mit genauer Ort- und Terminangabe (inkl. Rechnung) erhalten haben, vergewissern Sie sich sicherheitshalber telefonisch (0231 – 9120100) oder per E-Mail (verband@tischler.nrw) beim Fachverband bezüglich Ihrer Anmeldung und der Durchführung der Veranstaltung.

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