Asbest beim Bauen im Bestand - Gefährliche Altlasten in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern

Zielgruppe
Betriebsinhaber und -inhaberinnen, Führungskräfte
Ziele
Dass Gebäude, die vor 1995 errichtet wurden, mit asbesthaltigen Baustoffen belastet sein können, ist allen Baubeteiligten geläufig. Dass die Gefahr aber nicht nur von Spritzasbest oder Faserzementplatten ausgeht, sorgt für neue Brisanz. Auch Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber (PSF-Materialien) können asbesthaltig sein. Spätestens mit der überarbeiteten Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ ist das Thema mit voller Wucht auch im Tischlerhandwerk angekommen. Das Webinar gibt einen Überblick zum aktuellen Sachstand und zu den Handlungsnotwendigkeiten für Tischlerbetriebe.
Inhalt
Da Asbest vor dem Verbot 1993 oft in langlebigen Bauprodukten und anderen Anwendungen verwendet wurde, ist er noch heute in der Umwelt, dem Wohnumfeld, Wohnungen und Haushalten anzutreffen. Kaum ein anderer Werkstoff wurde in Deutschland in so großen Mengen verwendet. Wichtig ist es daher, die typischen Einsatzbereiche und die damit verbundenen besonderen Gesundheitsgefahren bei der Bearbeitung zu kennen. Im Webinar werden die wichtigsten Vorkommen von Asbest in und an bestehenden Gebäuden erläutert. Im Fokus stehen dabei vor allem die asbesthaltigen PSF-Produkte. Den rechtlichen Rahmen für Arbeiten an diesen Baustoffen liefern die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die TRGS 519. Demnach müssen entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen werden (z.B. Anwendung emissionsarmer Verfahren, Abschottung). Außerdem bestehen Anzeigepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Regelungen für die ordnungsgemäße Entsorgung. Um als Tischlerbetrieb weiterhin Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, die mit Eingriffen in asbestbelastete Bauteile verbunden sind, durchführen zu können, sind entsprechend sachkundige Personen erforderlich. Hierzu ist die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erforderlich. Das Webinar veranschaulicht, welche Qualifikationsanforderungen an Unternehmer und Personal gestellt werden. In die Pflicht genommen werden auch Veranlasser einer Baumaßnahme. Die Auftraggeber sind neuerdings zwingend dafür verantwortlich, dass bei Gebäuden mit Erstellungszeiten vor dem 31.10.1993 eine Asbesterkundung durchgeführt wird.
Leitung
Ralf Bickert, SIAM Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH
Teilnehmerzahl
Max. 20 Personen
Dauer
75 Minuten
Ort
Webinar
Termininfo
24. April 2024
Uhrzeit
16:00 Uhr - 17:15 Uhr
Seminarnummer
24NW 2007b
Gebühren (sofern nicht anders angegeben immer zzgl. MwSt.)
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