Alternative Betreuung - BGHM-Unternehmerfortbildung Gefährdungsbeurteilung in klein- und mittelständischen Betrieben (UNUN56)23NW 0103c
Zielgruppe |
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Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte von Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten, die die Qualifikation zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben |
Ziele |
Die Gefährdungsbeurteilung ist notwendiges Instrument für sämtliches Arbeitsschutzhandeln im Betrieb. Die Seminarteilnahme ermöglicht Unternehmerinnen und Unternehmern, die Gefährdungen in ihrem Betrieb zu erkennen und die notwendigen Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Sie erkennen anlassbezogenen externen Betreuungsbedarf und leiten die notwendige Beauftragung ein. Auf diese Weise sind sie in der Lage, den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb kontinuierlich zu verbessern. Teilnehmende erfüllen die Fortbildungsverpflichtung in der Alternativen Betreuung (im Abstand von höchstens fünf Jahren). |
Inhalt |
Unternehmerinnen und Unternehmer in der Alternativen Betreuung sind verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb durchzuführen und die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen. Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten und haben daher auch deren betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. - Erfahrungsaustausch - Gefährdungsbeurteilung – Grundlagen - Durchführung der Gefährdungsbeurteilung an Hand von Beispielen zu ausgewählten Fachthemen - Erstellen/Überarbeiten der Checkliste für den eigenen Betrieb - Arbeitsschutz im Betrieb organisieren (ASO) – Praxishilfen zur Dokumentation - Beratungs- und Serviceangebote der Fachverbände |
Leitung |
Referenten der BGHM und des Fachverbandes des Tischlerhandwerks Nordrhein-Westfalen |
Interne Bemerkung |
max. 25 Personen |
Dauer |
1 Tag |
Ort |
48163 Münster |
Termininfo |
05. September 2023 |
Uhrzeit |
08:45 - 16:00 Uhr |
Gebühren (sofern nicht anders angegeben immer zzgl. MwSt.) |
Bemerkung für Mitglieder: Teilnahmegebühren und ggfs. Reisekosten werden von der BGHM getragen. Eventuell anfallende Stornogebühren sind vom Teilnehmenden zu übernehmen.
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Anmerkungen |
Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" verpflichtet alle Unternehmen zur Bestellung einer ausgebildeten Sicherheitsfachkraft (SiFa). Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können davon durch Teilnahme am Alternativen Betreuungsmodell der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) abweichen. Nachdem Unternehmerinnen und Unternehmer die Qualifizierung zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben, können sie ihren Betrieb sicherheitstechnisch eigenständig betreuen und über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden. |
Anmeldung |